Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (111 - 115)

Kein Betriebsübergang bei Übertragung einzelner Tätigkeiten

Die bloße Übertragung von Aufgaben auf einen Dritten führt als reine Funktionsnachfolge nicht zum Betriebsübergang der davon betroffenen Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB, solange dadurch kein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil auf den Dritten übergeht.

BAG, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 8 AZR 45/05 m.v.w.N.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de