Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auffanggesellschaft (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft) können einen dreiseitigen Vertrag mit dem Inhalt schließen, dass der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben und ein befristeter Arbeitsvertrag mit der Auffanggesellschaft neu vereinbart wird. Dadurch wird nicht gegen § 613a BGB verstoßen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
BAG, Urteil vom 18. August 2005 - 8 AZR 523/04
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de