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Kein Betriebsübergang bei Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten

Der Betriebsinhaber kann seinem Reinigungspersonal nach einer Fremdvergabe der Reinigungsarbeiten betriebsbedingt kündigen. Ein Betriebsübergang auf den Auftragnehmer der Reinigungsarbeiten läge nur vor, wenn dieser den nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernehmen würde.

BAG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 8 AZR 333/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de