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Ausstieg aus nachwirkenden BAT-Vergütungsstrukturen

Wenn nach Kündigung eines Tarifvertrages die Entlohnungsgrundsätze geändert werden sollen, z.B. die Gehaltsdifferenzierung nach Lebensaltersstufen, unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats.

BAG; Urteil vom 02. März 2004 - 1 AZR 271/03


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de