Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB liegt vor, wenn der neue Caterer die Wertschöpfung nur unter Weiternutzung bestimmter Betriebsmittel des Auftraggebers erbringen kann und hierbei das Know-how des Personals in den Hintergrund tritt. Diese Bedingungen sind nach Auffasung des EuGH bei der Zubereitung von Speisen in der Küche eines Krankenhauses/Altenheims häufig erfüllt.
EuGH, Urteil vom 20. November 2003 - VC 340/01
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de