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Parallele Anwendung mehrerer Vergütungssysteme zulässig

Es ist einem Arbeitgeber grundsätzlich nicht verwehrt, im selben Betrieb mehrere voneinander unabhängige Vergütungssysteme anzuwenden.

BAG; Urteil vom 18. November 2003 - 1 AZR 604/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de