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Arbeitszeitguthaben auf Arbeitgeber-Treuhandkonto nicht insolvenzfest

Arbeitszeitguthaben auf einem Treuhandkonto des Arbeitgebers, über das dieser nur zusammen mit dem Betriebsrat verfügen kann, sind in einer Insolvenz nicht geschützt.

BAG, Urteil vom 24. September 2003 - 10 AZR 640/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de