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Kein Gleichbehandlungsanspruch der nach Betriebsübergang neu eingestellten Mitarbeiter

Wenn nach einem Betriebsübergang die frühere Vergütungsordnung nur noch individualrechtlich fortwirkt, können neue Mitarbeiter zu abweichenden Bedingungen eingestellt werden.

BAG, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de