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Vertragsklausel gegen Anspruch aus betrieblicher Übung

Eine doppelte Schriftformklausel, nach der Ergänzungen des Arbeitsvertrages der Schriftform bedürfen und eine mündliche Änderung dieser Klausel nichtig ist, kann verhindern, dass ein Anspruch aus 'betrieblicher Übung' entsteht.

BAG; Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de