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Herabgruppierung bei Einstufung nach Schwellenwerten möglich

Bei einer tariflichen Eingruppierung nach Schwellenwerten ist eine zeitnahe Herabgruppierung nach Unterschreitung des Schwellenwerts ohne Änderungskündigung möglich.

BAG, Urteil vom 19. März 2003 - 4 AZR 391/02.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de