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Arbeitgeber muss zur Urlaubnahme auffordern

Ein Verfall von Urlaubstagen wegen Verjährung ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber dafür gesorgt hat, dass der Arbeit-nehmer seinen Urlaubsanspruch tatsächlich wahrnehmen konnte und ihn zur Urlaubnahme aufgefordert hat.

EuGH, Urteil v. 22.09.2022 - C-518/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de