Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Auf karitative/erzieherische Einrichtungen der Religionsgemeinschaften ist das Betriebsverfassungsgesetz nicht anwendbar. Das Merkmal der Zugehörigkeit zur Kirche ist bereits erfüllt, wenn die Kirche einen etwaigen Dissens in religiösen Angelegenheiten zwischen ihr und der Einrichtung unterbinden könnte. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 7 ABR 12/01
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de