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Refinanzierung der Gehälter kann ungleiche Vergütung rechtfertigen

Grundsätzlich gilt bei Gehaltsfestsetzungen der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber ein Vergütungssystem anwendet. Jedoch ist eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt, wenn die Gehaltszahlungen konkret refinanziert und daher wirtschaftlich als 'durchlaufender Posten' des Arbeitgebers anzusehen sind.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 03. Juli 2002 - 15 Sa 1706/01; BAG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de