Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (131 - 135)

Betriebliche Übung zur Anwendung eines Tarifvertrages

Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber besteht nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eine betriebliche Übung zur Übernahme von Lohnerhöhungen in Anlehnung an einen Tarifvertrag.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de