Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die Neuvergabe des Rettungsdienstes durch einen Landkreis an einen anderen gemeinnützigen Träger ist auch dann kein Betriebsübergang i. S. von § 613a BGB, wenn der Landkreis hierbei dem neuen Betreiber sämtliche materiellen Mittel (Fahrzeuge, Wach-/Dienstgebäude etc.) zur Verfügung stellt.
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. August 2001 - 8(2) Sa 142/01,
rechtskräftig nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de