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Kein Gesamtbetriebsrat für Verein mit nichtrechtsfähigen Untergliederungen

Ein Gesamtbetriebsrat kann nur in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben gebildet werden. Ein Verein mit rechtlich selbständigen Untergliederungen in der Rechtsform nicht eingetragener Vereine ist kein einheitliches Unternehmen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. August 2000 - 7 ABR 56/98, Presseinformation (SPD)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de