Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht gewerbsmäßig im Sinne des AÜG, wenn sie zu Selbstkosten erfolgt.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. März 2000 - 7 AZR 34/98
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de