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Arbeitnehmerüberlassung zu Selbstkosten

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht gewerbsmäßig im Sinne des AÜG, wenn sie zu Selbstkosten erfolgt.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. März 2000 - 7 AZR 34/98


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de