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Zulässige Befristungen nach §§ 18 ff. BSHG

Als Hilfe zur Arbeit ausgestaltete Arbeitsverträge können wirksam befristet werden. Dazu ist eine deutliche Abgrenzung gegenüber den Arbeitsverhältnissen des ersten Arbeitsmarkts erforderlich.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 661/97; Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 758/98; Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 824/98


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de