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Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis

Entgegen der vielfach geäußerten Kritik und abweichender Urteile der Instanzgerichte hat das BAG erneut bekräftig, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Schlussformel (Danksagung/Zukunftswünsche) im Arbeitszeugnis hat.

BAG, Urteil v. 25.01.2022 - 9 AZR 146/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de