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Bei häufigen Kurzerkrankungen mehrfaches bEM nötig

Wenn ein Arbeitnehmer nach Abschluss des ersten betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung erneut ein bEM durchführen, falls dies erfolgversprechend sein kann.

BAG, Urteil v. 18.11.2021 - 2 AZR 138/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de