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Kein Weiterbeschäftigungsanspruch nach Umorganisation

Der Arbeitnehmer hat keinen Weiterbeschäftigungsanspruch auf seinem bisherigen Arbeitsplatz, wenn dieser nach plausibel begründeter Umorganisation weggefallen ist.

BAG, Urteil v. 15.06.2021 - 9 AZR 217/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de