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Bei häufigen Kurzerkrankungen mehrfaches bEM nötig

Wenn ein Arbeitnehmer nach Abschluss des ersten betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitgeber erneut ein bEM durchführen.

LAG Düsseldorf, Urteil v. 09.12.2020 - 12 Sa 554/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de