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Allgemeine arbeitsvertragliche Verfallklausel ist nichtig

Die in Arbeitsverträgen übliche Klausel, nach der ausnahmslos alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Ausschlussfristen geltend gemacht werden, ist nichtig.

BAG, Urteil v. 26.11.2020 - 8 AZR 58/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de