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Kein Urlaub für Sonderurlaub, Eltern-, Altersteilzeit

Ein Urlaubsanspruch entsteht nur für den Zeitraum der Arbeitspflicht oder des Anspruchs auf Befreiung von der Arbeitspflicht mit Entgeltfortzahlung, von speziellen Ausnahmeregelungen abgesehen aber nicht für Sonderurlaub, Eltern- oder Altersteilzeit.

BAG, Urteil v. 24.09.2019 - 9 AZR 481/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de