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Kein individueller Anspruch auf Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts

Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem kirchlichen Arbeitgeber keinen eigenen Anspruch auf Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts.

BAG, Urteil v. 24.05.2018 - 6 AZR 308/17


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de