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Regel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau

Auch eine aus Spenden finanzierte Ausbildungsvergütung darf das Tarifniveau nur bei besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf des Auszubildenden um mehr als 20 % unterschreiten.

BAG, Urteil v. 16.05.2017 - 9 AZR 377/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de