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Monatliche Zulagen und Prämien auf Mindestlohn anrechenbar

Alle vorbehaltslos und unwiderruflich monatlich für die Arbeitsleistung gezahlten Zulagen und Prämien sind Bestandteile des Mindestlohns.

BAG, Urteil v. 21.12.2016 - 5 AZR 374/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de