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Betriebsratstätigkeit ist keine vergütete Arbeitszeit

Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und haben daher bei einem über die Arbeitszeit hinausgehenden Zeitaufwand keinen Anspruch auf Überstundenvergütung.

BAG, Urteil v. 28.09.2016 - 7 AZR 248/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de