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Kein Betriebsübergang bei Inhaberwechsel des Rettungsdienstes

Selbst die Übernahme der wesentlichen Belegschaft ist kein Betriebsübergang nach § 613a BGB, wenn die Rettungs-fahrzeuge nicht übernommen, weitere Mitarbeiter eingestellt und die Arbeitsabläufe grundlegend geändert werden.

BAG, Urteil v. 25.08.2016 - 8 AZR 53/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de