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Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste

Der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten, wobei die Vergütung im Monatsdurchschnitt aller Arbeitsstunden inklusive der Bereitschaftszeiten zu ermitteln ist.

BAG, Urteil v. 29.06.2016 - 5 AZR 716/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de