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Kein Mindestlohn für betreute behinderte Menschen in WfbM

In der Regel werden schwerbehinderte Menschen in einer WfbM betreut und angeleitet. Daher besteht kein mindestlohnpflichtiges Arbeitsverhältnis.

ArbG Kiel, Urteil v. 19.06.2015 - 2 Ca 165a/15; Berufung eingelegt, LAG Kiel, Az. 1 Sa 224/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de