Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (61 - 65)

Regel: Keine Ausbildungsvergütung mehr als 20 % unter Tarifniveau

Nur besondere Umstände können eine Ausbildungsvergütung rechtfertigen, die das tarifliche Niveau um mehr als 20 % unterschreitet.

BAG, Urteil v. 29.04.2015 - 9 AZR 108/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de