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Zuschläge auf Mindestlohn anrechenbar

Anrechenbar auf den Mindestlohn sind alle Zahlungen mit Entgeltcharakter, die bis zum Ablauf des Folgemonats ausge-zahlt werden und Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung sind.

ArbG Düsseldorf, Urteil v. 20.04.2015 - 5 Ca 1675/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de