Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Bei Dienstleistungsbetrieben gehen die Arbeitsverhältnisse nur dann auf den Nachfolger über (§ 613a BGB), wenn dieser einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt.
BAG, Urteil v. 19.03.2015 - 8 AZR 150/14
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de