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Niedrige Ausbildungsvergütung bei öffentlicher Förderung zulässig

Bei mit öffentlichen Mitteln oder Spenden geförderten Lehrstellen muss die Ausbildungsvergütung mindestens 2/3 des Schüler-BAföG-Satzes betragen.

BAG, Urteil v. 17.03.2015 - 9 AZR 732/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de