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Kirchliches Selbstbestimmungsrecht kann dem Schutz der Ehe vorgehen

Es bedarf einer Abwägung aller Einzelaspekte, ob ein katholischer Krankenhausträger das Anstellungsverhältnis seines Chefarztes kündigen darf, wenn dieser entgegen seinen Loyalitätspflichten ohne kirchenrechtliche Annullierung der ersten Ehe wieder heiratet.

BVerfG, Beschluss v. 22.10.2014 - 2 BvR 661/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de