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Personalleiter gilt in der Regel als kündigungsbefugt

Die vom Personalleiter ausgesprochene Kündigungserklärung kann in der Regel nicht wegen fehlendem Nachweis seiner Kündigungsberechtigung zurückgewiesen werden.

BAG, Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 567/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de