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Werkstätte für behinderte Menschen ist Tendenzbetrieb

Eine WfbM übt wirtschaftliche Tätigkeiten nur in Verfolgung ihrer karitativen Zwecke aus, so dass die betriebsverfassungsrechtlichen Vergünstigungen der Tendenzbetriebe anwendbar sind.

BAG, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 ABR 93/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de