Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (71 - 75)

Privates Kopieren betrieblicher Unterlagen kann Kündigung rechtfertigen

Ob das Kopieren betrieblicher Daten oder Unterlagen ohne Einverständnis des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung rechtfertigt, richtet sich nach der Motivation des Arbeitnehmers und möglicher nachteiliger Folgen für den Arbeitgeber.

BAG, Urteil v. 08.05.2014 - 2 AZR 249/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de