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Kein Betriebsrat in kirchlichen Betrieben

In einer freikirchlichen Einrichtung, deren Satzung eine Einflussnahme der Freikirche vorsieht, ist auch bei einer Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband kein Betriebsrat zu bilden.

LAG Berlin, Beschluss vom 29.04.2014 - 7 TaBV 1990/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de