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Kein Streikaufruf über dienstlichen E-Mail-Account

Ein ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassener E-Mail-Account darf nicht für Streikaufruf genutzt werden.

BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de