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Fristlose Kündigung bei fehlerhafter Spesenabrechnung

Wer beim Ausfüllen seiner Spesenabrechnung bewusst falsche Angaben macht oder Fehler für möglich hält und hinnimmt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

BAG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 unter Tz. 22


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de