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Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Dank/gute Wünsche

Eine Schlussformel, z.B. Dank für die Zusammenarbeit, gehört nicht zum einklagbaren Zeugnisinhalt. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 9 AZR 227/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de