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So genannter 'Dritter Weg' vom BAG bestätigt

Der kirchliche dritte Weg als Alternative zum Tarifvertrag ist nunmehr erstmals höchstrichterlich anerkannt - unter den Voraussetzungen, dass die Gewerkschaften in die Verhandlungen einbezogen werden, im Konfliktfall ein neutraler Vorsitzender entscheidet und die Verhandlungsergebnisse der Kommission als verbindliche Mindestarbeitsbedingungen gelten.

BAG, Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de