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Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Werk-/ Dienstvertrag

Wenn die konkrete Arbeitsorganisation bei dem vermeintlichen 'Entleiher' verbleibt, handelt es sich nicht um Arbeitnehmerüberlassung.

BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de