Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (91 - 95)

Wirksame Kündigung ohne Beifügung einer Vollmacht

Der Unterzeichner eines arbeitsvertraglichen Kündigungsschreibens braucht dieser nur dann keine Originalvollmacht beizufügen, wenn dem Arbeitnehmer die Kündigungsbefugnis konkret bekannt sein muss.

BAG, Urteil vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 (gilt nicht für Vertretungsorgan)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de