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Zustimmungspflicht zu betrieblichem Bündnis für Arbeit

Wenn die tarifvertragliche Öffnungsklausel die Kriterien für betriebliche Bündnisse für Arbeit festlegt, hat der Arbeitgeber auch im Falle einer 'Soll'-Bestimmung einen Anspruch auf Zustimmung zu einer einschlägigen Betriebsvereinbarung, soweit keine gewichtigen Ablehnungsgründe bestehen.

BAG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 4 AZR 105/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de