Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Es besteht keine entschädigungspflichtige Ungleichbehandlung nach dem AGG, wenn der möglicherweise aus unzulässigen Motiven abgelehnte Bewerber nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsauffassung die konkreten Stellenanforderungen nicht erfüllt.
BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 466/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de