Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG erforderliche Beförderung einer kranken Person im Kontext einer medizinischen Behandlung ist nicht gegeben, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden. Die Beförderung gehunfähiger Personen zur Tagespflegestätte schließt daher die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung aus.
BFH, Urteil v. 17.12,2020 - IV R 40/19.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de