Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 5)

Steuerbefreiung für eilige Blut- und Organtransporte

Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für den Rettungsdienst besteht auch für Fahrzeuge, mit denen Blut- und Organtransporte bei akuten Notfällen durchgeführt werden. Für den "Regeltransport" für den Grundversorgungsbedarf gilt dies nicht.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2019 - 13 K 2373/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de